Kurzarbeit und Quarantäne
Kurzarbeit
Die Kurzarbeit ist beim Arbeitsamt anzuzeigen. Das geht rückwirkend zum 1. März. Ab einem Umsatzausfall von mindestens 10% ist ein Kurzarbeitergeld möglich. Die Arbeitnehmer erhalten 60% ihrer Bezüge, wenn sie keine Kinder haben, 67% mit Kindern. Wir können Ihnen Tabellen zukommen lassen, in denen Sie die Brutto/Nettobeträge in € ablesen können.
Für die Personalabrechnung werden von Ihnen nur 3 Dinge benötigt:
- die Bestätigung der Kurzarbeitsanzeige von der Arbeitsagentur, geht online
- die Soll-Arbeitszeit für den einzelnen Arbeitnehmer oder einheitliche Arbeitszeit für Alle
- die tatsächliche Ist-Arbeitszeit
Den Rest der Bearbeitung erledigen wir für Sie. Das Kurzarbeitergeld wird ganz normal mit den Löhnen und Gehältern ausgezahlt und dann vom Arbeitsamt per Antrag (erledigen wir) direkt an die Firma erstattet.
Quarantäne
Haben Sie Mitarbeiter, die sich in verordneter Quarantäne befinden?
Die Vergütung an den Arbeitnehmer läuft weiter, wie bisher. Die kompletten Personalkosten für diese Zeit werden durch die anweisende Behörde erstattet. In Sachsen läuft das Zentral per Formular, in Thüringen als formloser Antrag. Wir berechnen für Sie die erstattungsfähigen Aufwendungen.
Wir arbeiten wie gewohnt weiter, nur ohne direkte Kundenkontakte. Nutzen Sie bitte Telefon, Mail, Fax für Absprachen.